Datenschutz
Datenschutzbestimmungen
Auszug aus dem Vorsorgereglement 2024
Art. 38
- Die Stiftung oder das mit der Verwaltung beauftragte Unternehmen können dem Rückversicherer, mit der ein Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag besteht, alle zur Antragsprüfung, Vertragsabwicklung und Regulierung der Leistungsfälle erforderlichen Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, medizinische Daten, Versicherungsentscheide usw.) zur Bearbeitung weiterleiten. Der Rückversicherer darf die Daten, insbesondere auch besonders schützenswerte Daten, in diesem Rahmen bearbeiten. Der Versicherte muss die Stiftung, das mit der Verwaltung beauftragte Unternehmen und den Rückversicherer beim Beschaffen von Informationen und Unterlagen unterstützen. Die Einhaltung der schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird jederzeit gewährleistet.
- Die Stiftung erhebt sämtliche, jedoch ausschliesslich jene Personendaten, welche für die Durchführung der beruflichen Vorsorge gemäss Gesetz und Vorsorgereglement erforderlich sind.
- Die Daten werden insbesondere erhoben von:
- versicherten Personen
- Leistungsbezügern (hauptsächlich Rentenbezüger, aber z.B. auch Bezüger von Kapitalleistungen)
- Personen, welche eine Leistung der Stiftung beantragen wie z. B. geschiedene Ehegatten
- Ehegatten, Lebenspartnern und Begünstigten von Versicherten und Rentnern bzw. Leistungsbezügern
- Erhoben werden insbesondere die Daten zur Person und ihrer finanziellen Situation, soweit diese für die Durchführung der beruflichen Vorsorge erforderlich sind.
- Die Stiftung bezieht die Daten direkt von den betroffenen Personen sowie von den anderen Stellen, welche an der Durchführung der beruflichen Vorsorge der betroffenen Person beteiligt sind, wie insbesondere:
- Arbeitgeber
- Vorherige und nachfolgende Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen
- Organe der Stiftung wie z. B. Experte für berufliche Vorsorge oder Revisionsstelle
- Auftragsbearbeiter wie z.B. eine Verwaltungsstelle
- Dritte wie AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, obligatorische Unfallversicherung, Anwälte, Vertrauensärzte etc.
- Weitere Ämter und Behörden wie Betreibungsamt, Grundbuchamt, KESB, Sozialamt, Steuerbehörden etc.
- Weitere Versicherungen wie Rückversicherung der Stiftung, Haftpflichtversicherung, Krankentaggeldversicherung, Unfallzusatzversicherung etc.
- Eine Datenübermittlung erfolgt nur dann, wenn dies zur Durchführung der beruflichen Vorsorge notwendig ist. Die Datenübermittlung erfolgt ausschliesslich an die jeweils erforderlichen Empfänger und ausschliesslich im notwendigen Umfang. Bei der Datenübermittlung wird die Datensicherheit gewährleistet. In der Regel ist der Empfänger eine der in Abs. 5 aufgelisteten Stellen.
- Die Datenübermittlung ins Ausland erfolgt postalisch an die betroffene Person, welche im Ausland wohnt. In allen anderen Fällen erfolgt die Datenübermittlung ausschliesslich in die Länder gemäss Anhang 1 DSV.
- Den betroffenen Personen stehen im Zusammenhang mit ihren Personendaten gemäss Datenschutzgesetz (DSG) folgende Rechte zu:
- ein Auskunftsrecht über ihre bei der Stiftung gespeicherten Personendaten;
- das Recht, unrichtige oder unvollständige Personendaten korrigieren zu lassen;
- das Recht, bestimmte Personendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten;
- das Recht, die Löschung oder Anonymisierung ihrer Personendaten zu verlangen, falls sie für die Durchführung der beruflichen Vorsorge nicht oder nicht mehr erforderlich sind;
- das Recht, die Einschränkung der Bearbeitung ihrer Personendaten zu fordern, insoweit die Bearbeitung für die Durchführung der beruflichen Vorsorge nicht oder nicht mehr erforderlich ist;
- das Recht, eine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, soweit eine Bearbeitung auf einer Einwilligung beruht.
- Im Leistungsfall hat die Stiftung die Pflicht, die explizite Zustimmung einzufordern, dass für Antragsprüfung und Abwicklung des Leistungsfalls die erforderlichen Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, medizinische Daten, Versicherungsentscheide) zur Bearbeitung an die Versicherungsgesellschaft und den Experten für berufliche Vorsorge weitergeleitet werden können. Wenn die Zustimmung im Rahmen des IV-Verfahrens bereits abgegeben wurde, wird auf diese Einforderung verzichtet.
- Die Stiftung hat einen Datenschutzberater ernannt, welcher den betroffenen Personen und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) als Anlaufstelle dient. Der Datenschutzberater übt seine Funktion gegenüber der Stiftung fachlich unabhängig und weisungsungebunden aus. Die Kontaktdaten des Datenschutzberaters können bei der Stiftung angefordert werden.
- Weitere Informationen finden sich im öffentlichen Register der Verzeichniseinträge der Bundesorgane. In diesem Register können sich insbesondere Versicherte und Rentner über die Datenbearbeitung der Stiftung informieren.
Kontaktdaten bei Datenschutzanliegen
Bei Fragen zum Thema Datenschutz und zu den Rechten betroffener Personen können sie sich mittels der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten an den beauftragen Datenschutzberater der Pensionskasse Diakonat Bethesda Basel wenden.
Helvetia Versicherungen
Datenschutz
St. Alban Anlage 26
4002 Basel
Tel.: +41 58 280 10 00
E-Mail: datenschutz@helvetia.ch